Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

Lehrveranstaltungen von Unternehmerschulen-Oberbayern, VCON GmbH, finden nur bei
genügender Beteiligung statt. Diese Lehrveranstaltungen sind aufgrund einer Mindestzahl von
verbindlichen Anmeldungen nach dem gegenwärtigen Kostenstand kalkuliert.

1. Veranstalter

Unternehmerschule Oberbayern
VCON GmbH
Beerengarten 13
86938 Schondorf

2. Geltung

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen des Veranstalters. Sie gelten für
Selbstständige und Unternehmer. Privatpersonen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

3. Anmeldung und Vertragsschluss

3.1 Der Vertrag kommt durch eine Anmeldung und die Anmeldebestätigung des Veranstalters
zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt per E-Mail an die angegebene Mailadresse des
Teilnehmers. Die Darstellung der Veranstaltung im Internet und auf den Flyern stellt kein rechtlich
bindendes Angebot dar.
3.2 Die Anmeldung erfolgt per E-Mail, per Fax oder schriftlich durch Übersendung des
unterschriebenen Anmelde-Formulars. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge
ihres Einganges berücksichtigt.
3.3 Mit der Anmeldung wird die Geltung dieser Teilnahmebedingungen akzeptiert.
3.4 Kann eine Anmeldung vom Veranstalter nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend
per Mail mitgeteilt.
3.5 Für alle Veranstaltungen erfolgt der Anmeldeschluss zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

4. Zahlung

4.1 Die Teilnahmegebühr wird vor Beginn der Veranstaltung mit Rechnungsstellung fällig.
4.2 Die fällige Gebühr ist per Überweisung unter Angabe der Rechnungsnummer innerhalb
von 10 Tagen, spätestens aber bis 3 Tage vor der Veranstaltung, zu zahlen.

5. Rücktritt des Teilnehmers vor Veranstaltungsbeginn

5.1 Bei Rücktritt des Teilnehmenden bis 2 Wochen vor beginn der Veranstaltung, werden 50 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
5.2 Erfolgt der Rücktritt kurzfristiger als bei den oben genannten Fristen (siehe 5.1) vor Beginn der Veranstaltung, ist der gestellte Rechnungsbetrag fällig.
Die Kostenpauschale entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Dem Teilnehmer
steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist.
5.3 Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der
Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

6. Kündigung des Teilnehmers nach Veranstaltungsbeginn

6.1 Der Teilnehmende kann nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu
erklären. Für die Rechtzeitigkeit der Erklärung ist der Zugang beim Veranstalter maßgeblich.

7. Absage und Änderung von Veranstaltungen durch den Veranstalter

7.1 Die Veranstaltung kann vom Veranstalter aus wichtigem Grund abgesagt werden, insbesondere
mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Dozenten
ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzdozenten oder aufgrund höherer Gewalt.
Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert und bereits gezahlte Entgelte werden anteilig
vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich Ziff. 11 ausgeschlossen.
7.2 Der Veranstalter ist zum Wechsel von Dozenten, zu Verschiebungen im Ablaufplan oder zu
anderen Änderungen in der Umsetzung aus triftigem Grund (z.B. wegen Erkrankung des
Dozenten oder aufgrund rechtlichen Vorgaben) berechtigt, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist.

8. Kündigung des Veranstalters

Der Veranstalter kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, z.B. wenn der Teilnehmer die
Veranstaltung nachhaltig stört, gegen die Hausordnung verstößt oder auf eine Mahnung keine
fristgemäße Zahlung erfolgt. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht nicht.

9. Haftung

9.1 Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen in der
Veranstaltung und Veranstaltungsgebäude. Für verursachte Schäden haftet jeder selbst.
9.2 Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für
die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig
ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall
der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den
typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10. Datenschutz

Die Daten des Teilnehmers und/oder des Vertragspartners beziehungsweise dessen Vertreters
werden zur Durchführung der Veranstaltung durch den Veranstalter elektronisch gespeichert und
automatisiert verarbeitet, es sei denn, es wird ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen
konkretisierten Nutzung und/oder Verwendung der Daten eingewilligt. Die Verwendung umfasst
auch die Weiterleitung der Daten an von der Erlaubnis umfasste Dritte. Eine Weitergabe der Daten
an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. Die Übersendung der Anmeldebestätigung kann auch per unverschlüsselter E-Mail erfolgen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von
Dritten gelesen wird.

11. Urheberrecht

Arbeitsunterlagen und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt. Das
Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechte-
Inhabers zulässig.

12. Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Klauseln unberührt.

Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsneutrale Differenzierung
verzichtet. Sämtliche Rollenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle
Geschlechter.

Unser gesamtes Angebot finden Sie unter https://unternehmerschule-oberbayern.de.

Stand Januar 2024